Allgemeine Geschäftsbedingungen der alprinta GmbH, in 51381 Leverkusen
1 . Vertragsschluss
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Verkäufer nur unter seinen Bedingungen zur Leistung bereit ist.
2. Vertragsinhalt
Alle Angebote sind bezüglich Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3. Preise
Alle Preise gelten – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – ab Standort des Verkäufers ausschließlich Verpackung, Transportkosten usw..
Der Verkäufer ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsschluss Änderungen eintreten bei Rohmaterial oder Hilfsstoffpreisen, bei Löhnen und Gehältern, bei Frachten oder öffentlichen Abgaben, ferner wenn sich nach Vertragsschluss auf Wunsch des Käufers die vereinbarte Ausführung ändert.
4. Lieferung und Lieferfrist
Als Liefertermin gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt nur annähernd. Der Verkäufer ist bemüht vereinbarte Liefertermine einzuhalten.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streik und Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt können die Lieferfrist entsprechend verlängern.
Für Lieferverzögerungen, die ohne nachweisbares Verschulden des Verkäufers eintreten, insbesondere solche, die auf vertragswidrigem Verhalten der Vorlieferanten beruhen, wird keine Haftung übernommen, insbesondere nicht für Ausfallschäden.
Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Fracht und Verpackung
Die Versendung der Ware erfolgt – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Abreden – grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers diesem übersandt, so geht – auch wenn Teillieferungen erfolgen – mit Verlassen des Werkes oder des Lagers des Verkäufers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt, oder wer die Frachtkosten trägt.
Die Wahl des Transportweges oder der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Gewünschte Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers.
Äußere Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Gewünschte oder vom Käufer für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.
6. Gewährleistung
Die Haftung für Mängel, auch solche aus positiver Vertragsverletzung, beschränkt sich auf einen Zeitraum von längstens 12 Monaten seit Lieferung bzw. Eintritt des Leistungserfolges.
Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort bei Anlieferung daraufhin zu untersuchen, ob sie vertragsgerecht ist. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung bzw. Leistungen oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, bzw. Auslieferung unmittelbar und schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Geltendmachung von Beanstandungen nach der genannten Frist hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge. Offensichtliche Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen, ansonsten ist eine Haftungsübernahme ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume oder sonstige Temperatur-, oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Lagerung entstehen.
Im Falle berechtigter Mängelrügen kann der Käufer grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen des Verkäufers. Die Ersatzlieferung steht ihm jederzeit offen.
Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nacherfüllungspflicht sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit wird der Schadensersatz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
7. Haftung
Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben wird keine Haftung übernommen, sofern dem Verkäufer nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Vorlieferanten nachgewiesen wird. Der Käufer kann stattdessen die Abtretung der Ansprüche des Verkäufers gegenüber diesem verlangen.
Sämtliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und gleich, auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, sind, soweit zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden und Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, sowie unerlaubter Handlung und wegen mittelbarer Schäden.
8. Rücktrittsrecht
Kommt der Käufer nach Vertragsschluss mit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber aus anderen Geschäftsvorgängen in Zahlungsrückstand oder werden dem Verkäufer die Unsicherheit der Vermögenslage des Käufers aus Auskünften oder Insolvenz, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen usw. bekannt, so ist der Verkäufer nicht nur berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen fällig zu stellen, sondern auch, sofern sich der Käufer nicht binnen angemessener Frist zur Stellung ausreichender Sicherheiten erbietet, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen vorzunehmen, bzw. von noch nicht erfüllten Kaufverträgen zurückzutreten. Weigert sich der Käufer endgültig, den Vertrag zu erfüllen, so ist der Verkäufer auch berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt 30% des Gesamtpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung der Vertragspartner Eigentum des Verkäufers.
Verpfändung und Sicherungsübereignung dieser Waren sind unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen sind sorgfältig zu behandeln. Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Käufer hat dem Verkäufer stets freien Zugang dahin zu verschaffen, wo sich die per Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände befinden. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterveräußern. Er tritt schon jetzt seine Forderungen aus den Weiterverkäufen an den Verkäufer ab. Der Käufer hat auf Verlangen die einzelnen abgetretenen Forderungen sowie Namen und die Anschrift der Kunden unverzüglich zu benennen.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort und ohne Einverständnis des Käufers zurückzunehmen
10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind ab Ausstellung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto zu bezahlen, es sei denn, es liegt eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Der Käufer kommt 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Mahnung in Verzug. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Anzahlungen werden nicht verzinst. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung mit Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so trägt der Käufer die Kosten der Diskontierung und Einziehung, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ist der Käufer zur Tilgung mehrerer Forderungen des Verkäufers verpflichtet, so bestimmt nur der Verkäufer, welche dieser Forderungen mit den Zahlungen des Käufers getilgt werden.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so gilt folgendes als vereinbart:
Alle Forderungen des Verkäufers werden ohne Rücksicht auf die hereingenommenen Wechsel sofort in bar fällig.
Der Käufer befindet sich auch ohne Mahnung in Verzug. Er ist dann verpflichtet, für alle Forderungen des Verkäufers geeignete Sicherheiten wie Forderungsabtretungen und Übertragungen oder Verpfändungen von Gegenständen zu stellen. Der Käufer darf die gemäß Ziffer 9 im Eigentum des Verkäufers stehenden Sachen nicht veräußern und hat sie auf Verlangen an den Verkäufer herauszugeben. Der Verkäufer ist berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der zwischen Fälligkeit und Zahlung üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen. Er ist ferner ohne Nachfristsetzung und ohne Erklärung, dass die Annahme der Leistung abgelehnt wird, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11. Schutzrechte, Entwürfe, Zeichnungen usw.
Mit Erteilung eines Auftrages erklärt der Käufer die Rechtmäßigkeit bzw. das Einverständnis des Inhabers des Urheberrechtes (Marke, Foto), das jeweilige Motiv abbilden zu dürfen. Der Käufer haftet dafür, dass die Verwendung des Motivs keine Rechte Dritter verletzt. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie dafür, dass die Abbildung des Motivs nicht die Rechte Dritter verletzt. Etwaige in diesem Zusammenhang für den Verkäufer entstehende Prozesskosten sind vom Käufer in angemessener Höhe zu bevorschussen.
Entwürfe und Zeichnungen des Verkäufers bleiben mit allen Rechten im Eigentum des Verkäufers und zwar auch dann, wenn sie dem Käufer übergeben worden sind. In jedem Falle bedarf die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten der Schriftform. Änderungen von Planungen, Entwürfen usw. dürfen nur vom Verkäufer vorgenommen werden und zwar auch dann, wenn diese Unterlagen in das Eigentum des Käufers gelangt sind, es sei denn, die Urheberrechte daran wurden schriftlich übertragen.
Der Verkäufer ist berechtigt, auf der Innenseite der Produkte oder an anderer geeigneter Stelle, das Firmen- oder Warenzeichen des Verkäufers anzubringen. Weiter behält sich der Verkäufer vor, im Kundenauftrag gefertigte Produkte als Anschauungsmuster oder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Eine zusätzliche Genehmigung des Käufers ist nicht erforderlich.
12. Freigabe von Druckaufträgen
Korrekturabzüge oder Andruckmuster sind vom Käufer auf Stand-, Druck-, Farb- und sonstige mögliche Fehler hin zu überprüfen und uns schriftlich freizugeben bzw. Änderungen sind uns schriftlich aufzugeben. Für vom Käufer übersehene mögliche Fehler haftet der Verkäufer nicht. Telefonisch oder mündlich erteilte Änderungen oder Korrekturen bedürfen der anschließenden schriftlichen Bestätigung.
Umfangreiche Änderungen, Neusatz von Filmen oder sonstige, das übliche Maß übersteigende Änderungen werden dem Käufer berechnet, wenn die zuvor von ihm eingereichte Vorlage davon abweicht.
Ohne Andruckmuster oder bereitgestelltes Proof übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung für die Druckausführung. Wird auf die Übersendung oder Bereitstellung eines solchen Musters verzichtet, haftet der Verkäufer lediglich bei grobem Verschulden. Andruckmuster oder Proofs werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag zurückgezogen wird.
13. Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die bezüglich unserer Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen personenbezogenen Daten, gleich ob sie vom Verkäufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie aus unerlaubter Handlung ist Leverkusen.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung im Vertrage unwirksam oder nichtig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Der rechtsunwirksame Teil ist durch eine dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.
Leverkusen 14.9.2006